Blick, 18.12.2014

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Bezirke Winterthur und Andelfingen hat gegen die Gemeinde Hagenbuch eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Sie steht im Zusammenhang mit den Turbulenzen um eine schwierige Flüchtlingsfamilie.

Hintergrund der Anzeige sind Vorfälle im Zusammenhang mit einer kinderreichen, schwierigen Flüchtlingsfamilie aus Eritrea. Die Massnahmen für sie belasten die Gemeindefinanzen enorm. Diesbezügliche Klagen des Gemeinderats machten Schlagzeilen. Wegen dieser einen Familie drohe eine Steuererhöhung.

Die Gemeinde habe ihre Pflichten in Bezug auf diese Familie nicht ausreichend wahrgenommen, moniert die KESB in einer Mitteilung. Der Gemeinderat habe etwa «in wesentlichen Teilen nicht den Tatsachen entsprechend informiert». Er habe sich auch nicht bemüht, «korrigierend auf die Berichterstattung einzuwirken».

Namentlich sei nicht klargestellt worden, dass «nur die Kosten für die Platzierung in Schulheime durch die Gemeinde getragen werden und eine Auswirkung auf die Steuern haben». Über die Zuweisung in solche Heime entscheide aber nicht die KESB. Dafür seien die Schulbehörden zuständig.

Zudem habe die Gemeinde mit ihrer Informationspolitik wiederholt die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie, insbesondere der Kinder, verletzt, schreibt die KESB. Der Bezirksrat solle dafür sorgen, dass die Gemeinde die nötige fachliche Beratung und Unterstützung erhalte.

Die KESB habe die Gemeinde immer wieder auf die fraglichen Punkte hingewiesen, heisst es in der Mitteilung weiter. Eine konstruktive Zusammenarbeit zum Schutz der Kinder «in einer sehr schwierigen Fallkonstellation» habe trotz aller Anstrengungen der KESB bisher nicht erreicht werden können. (SDA)