Tages Anzeiger: 01.04.2015

Im Konflikt um eine eritreische Familie wollte die Kesb die aufmüpfige Gemeinde an eine kürzere Leine legen lassen. Der Bezirksrat präsentiert nun aber eine andere Lösung.

Der Bezirksrat Winterthur hat im Konflikt zwischen der Schutzbehörde Kesb und der Gemeinde Hagenbuch einen salomonischen Entscheid gefällt: Er empfiehlt beiden Vertragspartnern dringend, ihre Differenzen nicht mehr über die Medien und in der Öffentlichkeit auszutragen.

Darüber hinaus sind seiner Ansicht nach keine Massnahmen gegenüber der Gemeinde Hagenbuch nötig, wie sie die Kesb verlangt hatte. Es sei nicht feststellbar, dass die Verantwortlichen in Hagenbuch das Recht verletzt oder die öffentlichen Interessen missachtet hätten.

«Äusserst unglücklich» gelaufen

Eine konstruktive Zusammenarbeit der Beteiligten sei sehr wichtig – auch im Hinblick auf die künftige Entwicklung dieses Falles, schreibt der Bezirksrat in einer Mitteilung von heute Mittwoch. Er erachtet es als «äusserst unglücklich», dass der Konflikt in der Öffentlichkeit ausgetragen wurde.

Für Schlagzeilen sorgte der Fall Hagenbuch, weil der Gemeinderat monierte, eine schwierige Flüchtlingsfamilie aus Eritrea belaste die Gemeinde zu stark. Wegen dieser einen Familie drohe eine Steuerfusserhöhung, wurde behauptet. Dies stellte sich jedoch als unzutreffend heraus.

Hagenbuch will keine «Unterstützung»

Als Reaktion reichte die Kesb Winterthur-Andelfingen eine Aufsichtsbeschwerde ein. Die Gemeinde Hagenbuch habe ihre Pflichten nicht gesetzeskonform wahrgenommen. Sie habe nicht den Tatsachen entsprechend informiert und sich auch nicht bemüht, korrigierend auf die Berichterstattung in den Medien einzuwirken. Die Gemeinde benötige Unterstützung – nicht zuletzt beim Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie und der Öffentlichkeitsarbeit

Die Hagenbucher Gemeinderat erachtete die Aufsichtsbeschwerde als unbegründet. Zwar habe es bei der Auseinandersetzung mit der Kesb beträchtliche Meinungsdifferenzen über die angeordneten Kindesschutzmassnahmen gegeben. Es sei jedoch korrekt informiert worden, ohne die Persönlichkeitsrechte der Familie zu verletzen.